2015 erklärte die internationale Staatengemeinschaft bei den UN-Klimaverhandlungen in Paris, dass alle Anstrengungen unternommen werden sollen, um den globalen Temperaturanstieg auf maximal 1,5 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. In der Folge haben fast alle Länder nationale Klimapläne unter dem Pariser Klimaschutzabkommen eingereicht. Die Europäische Union verabschiedete mit dem Europäischen Green Deal ein umfassendes Paket zur Minderung ihrer Emissionen und der Erreichung von Klimaneutralität bis 2050.
INTERNATIONALER KLIMASCHUTZ: FORTSCHRITTE UND HERAUSFORDERUNGEN
Mit dem 2015 beschlossenen Pariser Klimaschutzabkommen ist der internationale Klimaschutz einen großen Schritt vorangekommen. 195 Staaten haben sich völkerrechtlich verpflichtet, alle fünf Jahre neue, ambitioniertere nationale Klimaschutzziele vorzulegen und Maßnahmen zur Erreichung der Ziele zu ergreifen. Auf weiteren Klimakonferenzen wurden wichtige Regeln zur Umsetzung des Abkommens beschlossen. Dazu gehören eine umfassende Berichterstattung über Emissionen und Klimaschutzanstrengungen, die Ausgestaltung und Bilanzierung von Klimabeiträgen, und die Nutzung von internationalen Kohlenstoffmärkten. Ein weiterer wichtiger Meilenstein ist der Beschluss zur ersten globalen Bestandsaufnahme von 2023, auf der eine Abkehr von fossilen Brennstoffen, eine Verdreifachung der erneuerbaren Energien sowie eine Verdoppelung der Energieeffizienz bis 2030 beschlossen wurden. Im Jahr 2024 hat sich die Staatengemeinschaft darauf verständigt, die Klimafinanzierung für Entwicklungsländer bis 2035 auf 300 Milliarden USD zu verdreifachen.
Mit den bisher eingereichten Klimaplänen wird ein weiterer Anstieg der Treibhausgasemissionen vermieden. Dies führt zu deutlich weniger Erwärmung als vor dem Abschluss des Pariser Übereinkommens prognostiziert wurde. Aber: Zur Erreichung der Pariser Klimaziele müssen die Emissionen stark und schnell sinken. Hierfür ist es wichtig, dass die Staaten neue und ambitionierte Klimaschutzpläne einreichen. Ein Rückschlag ist der Rückzug der USA aus dem Abkommen Anfang 2025. Positiv hingegen ist, dass der globale Ausbau der erneuerbaren Energien schneller als erwartet ist und viele Staaten den Höchstpunkt ihrer Emissionen bereits überschritten haben oder kurz davorstehen.
Neben dem Pariser Übereinkommen ist das Montrealer Protokoll über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, sehr wichtig für den Klimaschutz. Denn viele der ozonzerstörenden Stoffe sind sehr klimaschädliche Treibhausgase. Auch im Rahmen von internationalen Abkommen zum Luft- und Schiffsverkehr werden zunehmend verbindliche Maßnahmen zum Klimaschutz vereinbart.
DAS ZIEL FÜR EUROPA: DER ERSTE KLIMANEUTRALE KONTINENT
Im Jahr 2019 veröffentlichte die Europäische Kommission den „European Green Deal“ – ein umfassendes Konzept, um die EU bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent umzugestalten. Dafür wurde das Treibhausgas-Reduktionsziel für das Jahr 2030 angehoben: Bis dahin sollen die klimaschädlichen Treibhausgasemissionen um 55 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 reduziert werden. Nach der „Klimaneutralität“ im Jahr 2050 sollen in der EU negative Emissionen erzielt werden. Diese Ziele wurden in einem neuen Europäischen Klimagesetz festgeschrieben. Um diese Ziele zu erreichen, wurden zahlreiche ordnungsrechtliche und marktorientierte Instrumente überarbeitet sowie neue Strategien entwickelt.
ZENTRALE KLIMASCHUTZINSTRUMENTE AUF EU-EBENE: ETS
Der EU-Emissionshandel (ETS, Emission Trading System) ist ein zentrales Element der europäischen Klimapolitik. Unternehmen müssen jährlich CO2-Zertifikate für ihre Emissionen nachweisen. Dadurch werden Emissionsminderungen angeregt, entweder durch Steigerung der Effizienz oder durch eine Änderung des eingesetzten Energieträgers. Die Anzahl der Zertifikate ist über eine Obergrenze (Cap) gedeckelt. Die Zertifikate werden zum großen Teil über Auktionen gehandelt, zum Teil frei an Unternehmen vergeben, deren Wettbewerbsfähigkeit andernfalls als bedroht eingeschätzt wird. Ein zentrales Element ist die Marktstabilitätsreserve, die für ein angemessenes Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage an Zertifikaten sorgt. Sukzessive wurden und werden weitere Emittenten in das System einbezogen: zum Beispiel der Luftverkehr, der Seeverkehr und ab 2027 die Emissionen des Straßenverkehrs und der Gebäude im sogenannten ETS-2. In diesem gelten andere Preise als im ETS-1 und eine eigene Marktstabilitätsreserve. Die eingenommenen Gelder sollen dafür verwendet werden, die mit dem ETS-2 verbundenen Preissteigerungen sozial gerecht zu gestalten. Dazu soll auch der Klimafond-Sozialfonds dienen, über den die Auktionseinnahmen an die Mitgliedsstaaten zum Teil zurückverteilt werden. Ein weiteres, neues Element des EU-Emissionshandels ist der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM, Carbon Border Adjustment Mechanism), der ab 2026 in Kraft treten wird: Importeure werden verpflichtet, die mit bestimmten Produkten verbundenen Emissionen durch Zertifikate auszugleichen. Dadurch soll die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Unternehmen gestärkt werden, so dass das System der freien Zuteilung schrittweise reduziert werden kann.
ZENTRALE KLIMASCHUTZINSTRUMENTE AUF EU-EBENE: EFFORT SHARING
Die Emissionen der nicht vom ETS-1 erfassten Sektoren, vor allem Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und die kleine Industrie, werden innerhalb der EU vom sogenannten Effort Sharing reguliert. Den Mitgliedsländern werden dabei jährliche Emissionsziele gesetzt, die sie durch eigene Maßnahmen oder über flexible Mechanismen erreichen müssen. Das EU-weite Reduktionsziel für 2030 ist dabei auf die Mitgliedsstaaten entsprechend ihrer Wirtschaftskraft umgelegt worden. Reichere Länder haben dabei höhere Ziele gesetzt bekommen, da sie einerseits die Investitionskraft für emissionsmindernde Maßnahmen besitzen und andererseits durch Zukäufe von Zertifikaten von ärmeren Mitgliedsstaaten deren Transformation unterstützen können.
ZENTRALE KLIMASCHUTZINSTRUMENTE AUF EU-EBENE: LANDNUTZUNGS-VERORDNUNG
Mit dem dritten Instrument, der Landnutzungs-Verordnung (LULUCF-VO), wird der Ausbau der natürlichen Senken gestärkt: Mit dieser Verordnung werden die EU-Mitgliedsstaaten angehalten, die Senkenwirkung aus Wäldern und Böden zu stärken und die Emissionen zum Beispiel aus Mooren zu mindern. Dabei müssen sie einerseits in den Jahren 2021-2025 die Emissionen und Senken mindestens in der Balance halten (no debit target) beziehungsweise bis zum Jahr 2030 die Netto-Senkenleistung des Sektors verstärken.
Weitere wichtige, revidierte Instrumente, die direkt die Reduktion der Emissionen in der EU und den Ausbau der erneuerbaren Energien bewirken, sind unter anderem die Erneuerbaren-Richtlinie (RED), die Energieeffizienz-Richtlinie (EED) sowie die Gebäuderichtlinie (EPBD), aber auch Emissionsstandards wie zum Beispiel für Neuwagen.
UMSETZUNG AUF NATIONALER EBENE
Die Ausgestaltung des Instrumentariums für die Zeit bis 2030 ist damit weitgehend abgeschlossen, nun geht es vor allem an die nationale Umsetzung, damit die Ziele für das Jahr 2030 erreicht werden. Außerdem müssen nun die Reduktionspfade und Instrumente für die Zeit danach definiert werden. Eine wichtige Rolle werden dabei die technischen Senken sowie das gesamte CO2-Management einnehmen, ebenso wie Fragen des Neu- und Umbaus der Infrastruktur für emissionsarme Energieträger, CO2 und Strom- und Wärmenetze.